Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 - Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Buchung von Teameventleistungen durch Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) von Eventmio vertreten durch die Möller Ventures GmbH, Uhlandstraße 175, 10719 Berlin (nachfolgend „Eventmio“ oder „wir“ genannt). Sämtliche Leistungen von Eventmio gegenüber Kunden erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
 

§ 2 - Leistungsverpflichtung

Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im verbindlichen Angebot von Eventmio und/oder den Angaben in der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Änderungen und Ergänzungen in den vertraglichen Unterlagen seitens des Kunden stellen ein neues Angebot an Eventmio dar und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Eventmio. Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung. Nebenabreden mit unseren Partnern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

§ 3 - Zahlungsweise und -fristen

Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto von Eventmio vertreten durch die Möller Ventures GmbH:

Berliner Volksbank

IBAN: DEXXX

BIC: XXXXXXXX

Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird sofort bei Vertragsabschluss fällig. Der Kunde erhält eine entsprechende Anzahlungsrechnung. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen angerechnet. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten wird 14 Tage vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist zu dem aus der Rechnung ersichtlichen bzw. vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen. Ist kein Zahlungstermin bestimmt, tritt die Fälligkeit spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang beim Kunden ein. Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so kann Eventmio, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung eingeräumt hat, den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen. Es besteht keine Leistungspflicht von Eventmio, wenn fällige Leistungen des Kunden nicht erbracht wurden. Dem Kunden steht lediglich im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte Forderungen ein Recht zur Aufrechnung zu. Der Kunde ist ausschließlich im Hinblick auf solche rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

§ 4 - Änderungen der Teilnehmerzahl und Rahmendaten

Änderungen der Teilnehmerzahl, Treffpunkt oder Uhrzeit müssen Eventmio in schriftlicher Form, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt werden.

Erhöhung der Teilnehmerzahl: Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages ist mit Eventmio grundsätzlich abzusprechen. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.

Verringerung der Teilnehmerzahl: 
Eine Verringerung der Teilnehmerzahl unter 10 % der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro Teilnehmerzahl berechnet. 

Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von 10 % oder mehr der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl stehen Eventmio unter Berücksichtigung gewöhnlicher ersparter Aufwendungen wie folgt Entschädigungen pro storniertem Teilnehmer zu:

bis 90 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des vereinbarten Teilnehmerpreises

bis 60 Tage vor Leistungsbeginn 40 % des vereinbarten Teilnehmerpreises

bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 60 % des vereinbarten Teilnehmerpreises

bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 80 % des vereinbarten Teilnehmerpreises.

Bei einer späteren Stornierung der Teilnehmerzahl wird der gesamte Leistungspreis berechnet.

Als Stichtag für die Berechnung der Teilnehmer-Stornierungsfrist gilt der Eingang der schriftlichen Teilnehmer-Stornierungserklärung bei Eventmio. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Kosten und Aufwendungen, einen geringeren Gewinn und/oder höhere tatsächliche Einsparungen Eventmio zu erbringen. Hierfür trägt der Kunde die Beweislast. Eventmio ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, soweit die Durchführung einzelner Leistungen aufgrund der geänderten Teilnehmerzahl nicht möglich ist.

 

§ 5 - Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Eventmio um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung von Eventmio eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Kommt es durch eigenes Verschulden des Kunden zu einer verspäteten Anreise begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Verlängerung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Eventmio wird sich gleichwohl darum bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch jedoch Mehrkosten für Eventmio entstehen, sind diese vom Kunden zu erstatten.

 

§ 6 - Kündigung

Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch Eventmio nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann Eventmio den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt Eventmio, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Eventmio muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Leider ist auch Eventmio nicht vor unvorhersehbaren Ereignissen geschützt. Soweit die Veranstaltung/Maßnahme infolge von bei Vertragsschluss bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht voraussehbarer und nicht zu vertretender höherer Gewalt (z. B. außergewöhnlichen verkehrsgefährdenden Straßenzuständen, besonderen Witterungsereignissen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, unvorhergesehene behördliche Anordnungen oder sonstigen besonderen Betriebsstörungen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so kann sowohl der Kunde als auch Eventmio den Vertrag kündigen. Im Falle einer Kündigung steht Eventmio für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.

 

§ 7 - Mängelrechte

Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Beanstandungen sind - soweit möglich - vor Ort unverzüglich dem Ansprechpartner von Eventmio kundzutun. Eventmio kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Eventmio kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Sofern keine Abhilfe möglich ist, kann der Kunde für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung eine angemessene Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Soweit der Kunde eine Vergütungsminderung wegen behaupteter Schlechterfüllung begehrt, ist er verpflichtet, die Gründe in zumutbarer Weise darzulegen. Wird die Leistung durch Witterungsbedingungen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf Minderung, Rückvergütung oder Schadensersatz. Eventmio ist jedoch bemüht, das Programm so gut es geht an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Organisiert Eventmio auf Veranlassung des Kunden ein Ersatzprogramm, so werden die Aufwendungen dem Kunden hierfür in Rechnung gestellt. Verzichtet der Kunde aufgrund von Witterungsbedingungen auf die Durchführung der Leistung, obwohl diese nach Einschätzung von Eventmio durchführbar wäre, erfolgt keine Erstattung der entsprechenden Vergütung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber Eventmio geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Veranstaltungsendes folgt.

 

§ 8 - Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Eventmio gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz ist insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung von Eventmio beschränkt, soweit im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich, in allen anderen Fällen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch Eventmio herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Pflichten, auf die eine Partei im besonderen Maß vertrauen darf. Es wird zwischen Eventmio und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von Eventmio grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die Eventmio als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat und die ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, haftet Eventmio auch bei einer Teilnahme als Ansprechpartner an diesen Veranstaltungen lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl und gegebenenfalls Instruktion des vermittelten Dritten, sofern dieser nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB zu qualifizieren ist. Der Kunde kann die Ansprüche, die Eventmio gegen den Dritten in diesem Zusammenhang zustehen, unmittelbar gegen diesen geltend machen; Eventmio tritt hierzu sämtliche Ansprüche gegen diese Dritten an den Kunden ab, und verpflichtet sich, sämtliche insoweit erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Eventmio übernimmt keine Haftung für seitens des Kunden oder Dritter für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Plätze und Räumlichkeiten. Insoweit stellt der Kunde die Eventmio von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Kunden oder Teilnehmern gegenüber Eventmio erhoben werden. Eventmio übernimmt keine Haftung für verkehrsbedingte Transferverzögerungen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Eventmio herbeigeführt wurden. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Booten oder an den Stationen. Eventmio übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Eventmio weist auch ausdrücklich darauf hin, dass ebenfalls für Beschädigungen an Gegenständen, welche die Teilnehmer während der Aktivprogramme mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handys, Laptops, Foto- und Videokameras. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Eventmio. Eventmio setzt voraus, dass alle Teilnehmer über die üblicherweise zu erwartende allgemeine Fitness verfügen. Besondere gesundheitliche Einschränkungen sind seitens des Kunden im Vorfeld schriftlich anzuzeigen.

 

§ 9 - Urheberrecht

Seminarunterlagen, Lehrmaterialien, individuell erstellte Ausarbeitungen und Angebote unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern/Kunden nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung von Eventmio. Gleiches gilt für Inhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

 

§ 10 - Angebote und Ausarbeitungen

Angebote und Ausarbeitungen, welche Eventmio für den Kunden erstellt, sind in der Regel kostenfrei und unverbindlich. Für individuell erstellte Angebote kann Eventmio eine aufwandsbezogene Erstellungsgebühr verlangen, die mit dem Auftrag verrechnet wird, sofern dieser erteilt wird.

 

§ 11 - Schlussbestimmungen

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Leistungen von Eventmio wird - sofern zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Eventmio und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.